Chrom-VI-freie Passivierung gemäß der EU-Altfahrzeug-
verordnung (EG-Richtlinie 2000/53/EG Anhang II vom 27. Juli 2002) ist ab dem 01.07.2007 die Verwendung von Chrom-VI-haltigen Chromatierungen verboten. Dieser gesetzlichen Vorgabe folgend, hat die Branche mit der Chrom VI-freien Dickschichtpassivierung eine Alternative entwickelt. Je nach Anforderung können wir unseren Kunden neben einer Chrom VI-freien Dickschichtpassivierung auch eine Chrom-VI-freie Gelbpassivierung anbieten. Beide Chrom-VI-freien Passivierungen sind von der Automobilindustrie freigegeben worden.

Mit der Dickschichtpassivierung werden höhere Korrosionsschutzwerte erreicht

Die Dickschichtpassivierung, die auf der Zinkschicht erzeugt wird, ist eine 3-wertige Passivierung, die leicht blaugrün gelblich irisierend ist. Es wird ein Korrosionsschutz gemäß DIN EN ISO 9227 von 96 h Weißrost und 168 h Rotrost erreicht.

Die Korrosionsschutzbeständigkeit lässt sich durch eine Nachbehandlung mit Versiegelungen noch erheblich steigern.

Die Passivierungsschichten können 24 Stunden mit bis zu 210°C belastet werden, ohne dass dabei der Korrosionsschutz sich verschlechtert.

Die Vorteile der Dickschichtpassivierung  auf einen Blick:

  • Chrom-VI-frei
  • Sicherer Korrosionsschutz
  • Versiegelungen können aufgebracht werden
  • Hohe Temperaturbeständigkeit
  • Freigegeben von der Automobilindustrie

Reach – RoHs konform

IMDS-ID

Passivierung blau Cr(VI)-frei 900924    Schichtgewicht 0,2 g/m²
Passivierung gelb Cr(VI)-frei 16777435  Schichtgewicht 0,2 g/m²
Passivierung Dickschicht 3641289/3      Schichtgewicht 1,0 g/m²

Recycle Symbol

Richtlinien für Chrom(VI)-freie Oberflächen

  • EU-Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge (ELV-Richtlinie)
  • EU-Richtlinie 2002/95/EG über Elektro- und Elektronikgeräte (ROHS-Richtlinie)
  • EU-Richtlinie 2002/96/EG über Vermeidung von Abfällen von Elektro-u. Elektronik Altgeräten (WEEE-Richtlinie)
  • EU-Richtlinie 76/769/EWG Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und deren Zubereitung
  • EU-Richtlinie 2003/11/EG Änderung der Richtlinie 76/769/EWG